Was sind Kalamitätsschäden?
Kalamitätsschäden sind Holznutzungen infolge von höherer Gewalt. Dies sind Holzverkäufe, die infolge von Schäden durch bspw. Eis-, Schnee-, Windbruch, Käferfraß oder ein anderes Naturereignis veranlasst werden. Schäden, die in der Forstwirtschaft regelmäßig entstehen, gehören nicht zu den Kalamitätsschäden. Für Kalamitätsschäden ist unter bestimmten Voraussetzungen der ermäßigte Steuersatz nach § 34b EStG anwendbar.
Im Folgenden werden die steuerfreien bzw. nicht lohnsteuerbaren Zuwendungen an den Arbeitnehmer vorgestellt. Für ein besseres Verständnis werden Beispiele genannt.
Jugendliche, d. h. junge Menschen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen – solange sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen – im Kalenderjahr einer Beschäftigung in den Schulferien für höchstens vier Wochen nachgehen. Das sind mit Blick auf die 5-Tage-Woche höchstens 20 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wie diese 20 Tage auf die amtlich festgelegten Ferien verteilt werden, ist nicht vorgeschrieben, so dass mehrere kürzere Ferienjobs oder ein langer Ferienjob in den Sommerferien denkbar sind.
„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse.“ (R 15.5. (1) S.1 EStR)
Voraussetzungen:
– Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Dienstjubiläum oder Verabschiedung eines Arbeitnehmers
– betriebliche Veranstaltung, d. h. Betriebsangehörige nehmen teil
– keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG (wird im Folgenden erläutert)
Alle Jahre wieder ist das Thema „Geschenke“ spätestens an Weihnachten in aller Munde. Wie wirken sich die Geschenke an meine Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde aus? Sind die Geschenke Betriebsausgaben? Im Folgenden werden wir Ihnen diese Fragen beantworten:
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG gehören typischerweise die Einkünfte, welche aus der Vermietung von Immobilien erzielt werden. Auf die Vermietung von Immobilien soll daher in diesem Infobrief auch näher eingegangen
werden.
In den anstehenden Semesterferien werden wieder viele Studierende im Rahmen von Studentenjobs arbeiten. Hierbei gibt es sozialversicherungsrechtlich Einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst. Die steuerlich relevanten Punkte bei Studentenjobs wird der Autor in einem separaten Beitrag behandeln.
Falls Ihnen die Zeit für Haushaltsarbeiten fehlt oder Sie Hilfe beim Einkaufen o. Ä. brauchen, kann es sich steuerlich lohnen, einen Minijobber im Privathaushalt anzustellen.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer neben seiner Wohnung, in der er seinen eigenen Hausstand führt, aufgrund einer beruflichen Veranlassung einen Zweitwohnsitz an seinem Arbeitsort unterhält. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten können als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.