Da unsere Weihnachtsfeier dieses Jahr aufgrund von Corona ausfallen musste, tun wir mit dem Geld etwas Gutes.
Der FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe III wurde angepasst. Wie die Neuerungen aussehen, verrät Thomas im Video.
Die Überbrückungshilfe III geht bis September 21 in die Verlängerung und trägt den Namen Überbrückungshilfe III Plus. Neu ist unter anderem: die Förderungen wurden erhöht und es gibt eine sogenannte Restart-Hilfe.
Die Neustarthilfe ist jetzt beantragbar. Im Video werden die wichtigsten Fragen beantwortet: wer ist antragberechtigt, wie hoch ist die Förderung, welche Voraussetzungen brauchen Soloselbstständige, um die Förderung zu bekommen, etc.?
Unternehmen, die eine elektronische Kasse führen, müssen diese bis zu 31.03.2021 mit einem TSE-Modul ausstatten. Nähre Infos dazu, gibt´s im Video.
Achtung bei der Verrentung von Immobilien. Was man hierbei beachten sollte, um keinem Betrug zum Opfer zu fallen, wird in diesem Video erklärt. Zudem hat die Steuerkanzlei Dr. Siegel eine Checkliste zum Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis erstellt:
Checkliste_Immobilienverrentung
Auch Waldbesitzer können jetzt eine Corona-Förderung beantragen. Details dazu erklärt Thomas kompakt im Video.
Die Überbrückungshilfe III ist ab jetzt beantragbar. Wer den Antrag stellen darf, wer nicht antragsberechtigt ist und Sonderfragen zu den geförderten Fixkosten, wird in diesem Video beantwortet.
Die Neustarthilfe ist ab sofort beantragbar. Wer diese beantragen darf und Infos zum Prozedere, fasst Thomas im Video zusammen.
Verlustabzug – das betrifft Unternehmen, die keinen Gewinn erwirtschaftet haben. Damit die Verluste steuerlich nicht verloren gehen, gibt es die Möglichkeit des Verlustabzuges. Wie das genau funktioniert und was es bedeutet, erklärt Thomas wieder kompakt in diesem Video.