Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener und abgetrennter Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient.
Auch wenn statistisch gesehen die Ehen derzeit wieder länger halten als noch vor ein paar Jahren und damit die Scheidungen zurückgehen, kommt dennoch immer wieder die Frage der Abziehbarkeit der Scheidungskosten auf.
Im Folgenden werden die steuerfreien bzw. nicht lohnsteuerbaren Zuwendungen an den Arbeitnehmer vorgestellt. Für ein besseres Verständnis werden Beispiele genannt.
Jugendliche, d. h. junge Menschen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen – solange sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen – im Kalenderjahr einer Beschäftigung in den Schulferien für höchstens vier Wochen nachgehen. Das sind mit Blick auf die 5-Tage-Woche höchstens 20 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wie diese 20 Tage auf die amtlich festgelegten Ferien verteilt werden, ist nicht vorgeschrieben, so dass mehrere kürzere Ferienjobs oder ein langer Ferienjob in den Sommerferien denkbar sind.
Allgemein
Außergewöhnliche Belastungen können sich in der Einkommensteuererklärung auswirken, sofern sie die zumutbare Belastung übersteigen. Dies können z. B. Krankheitskosten, Unterhaltskosten oder unter Umständen Beerdigungskosten (falls die Kosten das geerbte Vermögen übersteigen) sein, sofern sie zwangsläufig sind.
Bei der Beurteilung der steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste sollte man genau hinsehen.
Die Betreuungskosten für Kinder kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen – immerhin bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr und Kind.
Voraussetzungen:
– Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Dienstjubiläum oder Verabschiedung eines Arbeitnehmers
– betriebliche Veranstaltung, d. h. Betriebsangehörige nehmen teil
– keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG (wird im Folgenden erläutert)