Im Jahr 2018 wurde eine gesetzliche Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Ziel ist die Weitergabe der aufgrund der Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen.
Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält Unternehmen betreffende Änderungen bezüglich des Transparenzregisters. Bisher mussten sich lediglich Firmen in das Transparenzregister eintragen, wenn nicht alle erforderlichen Informationen in anderen Registern (insbesondere Handelsregister) eingetragen waren. Durch das TraFinG sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.
Pünktlich zum Start in den hoffentlich sonnigen Sommer, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine große Überraschung für Besitzer:innen von kleinen Photovoltaikanlagen
bzw. Blockheizkraftwerken veröffentlicht. Mit Schreiben vom 02. Juni 2021 wird verfügt, dass diese kleinen Anlagen grundsätzlich als Liebhaberei steuerlich unbeachtlich sind, also sowohl Gewinne als auch Verluste bei der Besteuerung nicht mehr berücksichtigt werden.
Erhält der/die Arbeitnehmer:in (AN) von seinem/-r Arbeitgeber:in (AG) einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der geldwerte Vorteil (= Sach / Leistung die der AN zusätzlich zum Arbeitslohn vom AG erhält) beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn zur versteuern. Dies erfolgt über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Am 24.03.2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
Bei vielen Barkäufen werden die Belege aus thermosensitivem Papier (Thermopapier) ausgegeben.
Achtung bei der Verrentung von Immobilien. Was man hierbei beachten sollte, um keinem Betrug zum Opfer zu fallen, wird in diesem Video erklärt. Zudem hat die Steuerkanzlei Dr. Siegel eine Checkliste zum Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis erstellt:
Checkliste_Immobilienverrentung
Durch das Jahressteuergesetz 2019 ergeben sich bei der Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen Änderungen, die im Nachfolgenden erläutert werden.
Für YouTuber:innen gibt es eine wichtige steuerliche Neuerung
Durch eine Änderung der US-amerikanischen Abgabenordnung kommt es unter Umständen zu einer Besteuerung von Einnahmen eines in Deutschland ansässigen Creators für Einnahmen aus Klicks auf Anzeigen, Abonnements, oder auch Funktionen wie den Super Chat. Nicht erfasst sind Einnahmen aus Firmenkooperationen, die ja nicht über YouTube abgewickelt werden.
Seit dem 01.01.2020 werden über § 35c EStG energetische Baumaßnahmen an Gebäuden gefördert. Hierbei ist Voraussetzung, dass das Gebäude älter als zehn Jahre alt ist. Gefördert werden Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass das betroffene Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, weshalb Mietobjekte von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Im Gegensatz zu den Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, werden bei der Förderung nach § 35c EStG Lohn- und Materialkosten gefördert.