Viele Steuerbürger haben sich in den letzten Wochen mit der Grundsteuererklärung für ihren Immobilienbesitz beschäftigt. Wegen einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung wird so mancher Immobilienbesitzer sich derzeit erneut mit seinem Besitz in steuerlicher Hinsicht beschäftigen. Dabei geht es aber nicht um die Grundsteuer, sondern um die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Zwei neue Mitarbeiter hat der Zornedinger Steuerberater Thomas Siegel einstellen müssen – allein wegen der Reform der Grundsteuer: Seit Freitag, 1. Juli, sind Haus- und Grundbesitzer bundesweit zu einer zusätzlichen Erhebung aufgerufen, die bis Ende Oktober fertig sein muss.
Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist möglich.
Dabei besteht kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Einreichung. Sollte die Schlussabrechnung und/ oder die Endabrechnung nach einer bewilligten Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe nicht eingereicht werden, wird die Bewilligungsstelle die ausgezahlte Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe zurückfordern
Alle Infos zur Überbrückungshilfe IV: Welcher Zeitraum gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und was erstattet wird, erfahrt ihr unter anderem hier. Einige Aufwendungen sind unter anderem nicht mehr förderungsfähig. Details gibt es im Video.
Inzwischen dürfte es schon jeder Eigentümer und jede Eigentümerin wissen oder zumindest gehört haben: Die Grundsteuer wird reformiert, genauer: sie wird neu ermittelt.
Bankbelege
Kontoauszüge sind aufsteigend zu sortieren.
Beispiel:
Kontoauszug Nr. 1 Blatt 1 und darauf Blatt 2, dann Blatt 3 usw. – es folgt Kontoauszug Nr. 2 Blatt 1 und dann Blatt 2 usw.
Hinter dem jeweiligen Kontoauszug sind die Belege abzuheften, deren Geldeingang oder -ausgang auf dem jeweiligen Kontoauszug verzeichnet ist.
Steuerliche Behandlung von Verlusten bei KapGes
• Steuerliche Verluste werden wie ein positives Einkommen nach den Vorschriften von EStG und KStG ermittelt.
• Auch für KapGes gilt § 10d EStG, d. h. ein einjähriger Verlustrücktrag und zeitlich unbeschränkter Verlustvortrag und
gesonderte Feststellung zum Ende jeden Kalenderjahres.
Würde es die Regelungen des § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG nicht geben, würde der Unternehmer private Entnahmen oder private Verwendung von Gegenständen des Unternehmens verwenden / entnehmen können, ohne mit der Umsatzsteuer belastet zu werden. Der Unternehmer hat die Vorsteuer aus dem Kauf gezogen und wäre somit nicht, wie alle anderen Endverbraucher, mit der Umsatzsteuer
belastet.
Folgende Anleitung soll helfen, verschiedene Kriterien bei der Gründung einer GmbH zu beachten.
Das Statusfeststellungsverfahren ist für Gesellschafter-Geschäftsführer die einzige Methode um sicher gehen zu können, rechtsverbindlich die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit prüfen zu lassen.