Kryptowährungen sind digitale Währungen, bei denen das Zahlungsmittel nicht wie sonst üblich von einer zentralen Instanz, einer Zentralbank oder Behörde, in Umlauf gebracht wird. Vielmehr geschieht dies durch die Gemeinschaft der Nutzer selbst. Durch die Akzeptanz der Kryptowährung als Zahlungsmittel entsteht der eigentliche Wert, auch wenn es sich nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt. Die digitale Währung wird als Tauschmittel verwendet und kann elektronisch übertragen, gespeichert oder gehandelt werden. Erfasst sind hiervon auch die als Token bezeichneten digitalen Werteinheiten mit Zahlungsfunktion (Currency oder Payment Token).
In sozialen Medien wird viel über PKW-Leasing-Modelle für Ehepartner diskutiert. Doch ist es wirklich so einfach und vorteilhaft, wie oft dargestellt? Der Ehegatte erwirbt das Firmenfahrzeug selbst und vermietet diesen PKW weiter an den Unternehmer-Ehegatten (Ehegatten-Vorschaltmodell).
Das Erbrecht welchen Landes gilt im Todesfall?
Der gebürtige deutsche Staatsbürger Franz Ose (Name geändert) hat seine letzten Jahre in einem großen Landhaus in der französischen Champagne verbracht, das er zu Rentenbeginn eigens für diesen Zweck erworben hatte. Bei vielen guten Flaschen Champagner verbrachte er einen angenehmen und ruhigen Lebensabend. Was nach seinem Ableben auf seine Erben zukommt, ist hingegen alles andere als angenehm und ruhig.
1. Rechtliche Grundlagen: § 41 BGB und folgende
2. Einladung zur Mitgliederversammlung: Einladung aller Mitglieder zur Versammlung, damit der Verein beschlussfähig ist.
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1. Rechtliche Grundlagen: Allgemeine Vorschriften: § 21 bis § 54 BGB, § 51 ff AO und das KStG Eingetragene Vereine: § 55 bis § 79 BGB
2. Einladung zur Gründungsversammlung: Durch die gesetzlichen Erfordernisse bei der Eintragung des Vereines in das Vereinsregister, müssen an der Gründungsversammlung mindestens 7 Personen teilnehmen.
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Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht in das Steuerrecht, speziell hier in das Erbschaftsteuerrecht, eingegriffen. Diesem vorangegangen ist der Vorlagebeschluss des
BFH zur unzulässigen Privilegierung des Betriebsvermögens im Rahmen der Besteuerung bei Erbfällen und Schenkungen.