Für unsere Mandantinnen und Mandanten gibt es jetzt die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches der Steuerunterlagen. Dazu empfehlen wir die von der DATEV eG zur Verfügung gestellte Plattform „Meine Steuern“.
„Meine Steuern“ ermöglicht der Mandantschaft – nach Freischaltung eines Zugangs durch unsere Kanzlei – das revisionssichere Hochladen und Kategorisieren der Steuerunterlagen. Bereits unterjährig können Belege jederzeit auf die Plattformen hochgeladen werden. Die Belege sind revisionssicher und jederzeit verfügbar bei der DATEV eG gespeichert.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022: Anhebung um EUR 200,00
Bisher wurden beim Lohnsteuerabzug bzw. in der Steuererklärung automatisch Werbungskosten in Höhe von EUR 1.000,00 pro Jahr berücksichtigt, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen wurden.
Vom 1. Juni bis 31. August gibt es bundesweit voraussichtlich das 9-Euro-Ticket, das im Rahmen des Energie-Entlastungspaketes beschlossen wurde. Das Finanzierungspaket dazu wurde noch nicht verabschiedet, das soll Ende der Kalenderwoche 20 passieren.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es können pro Kind Kosten bis zu EUR 6.000,00 angesetzt und folglich bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr abgezogen werden.
Werbungskosen sind Ausgaben, die Sie haben, um Ihre Einnahmen zu sichern.
Die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug sind:
1. Die Werbungkosten müssen aus beruflichen Gründen entstanden sein. Sind Aufwendungen zum Teil beruflich und zum Teil privat veranlasst, ist eine Aufteilung
möglich, wenn der beruflich veranlasste Teil erkennbar und von nicht untergeordneter Bedeutung ist.
2. Auch vorab entstandene Werbungskosten können geltend gemacht werden – z. B. Bewerbungskosten.
3. Werbungskosten, die sich nachträglich als vergeblich herausgestellt haben, können auch abgezogen werden.
4. Berücksichtigt werden die Kosten in dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden. Es gilt das Abflussprinzip.
Im Anwendungsschreiben zu § 35a EStG des Bundesministeriums der Finanzen vom10.01.2014 (Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 15.02.2010) wurde Folgendes festgelegt:
Nimmt die pflegebedürftige Person einen Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 oder 3 EStG in Anspruch, schließt dies eine
Berücksichtigung dieser Pflegeaufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG bei dieser Person aus.
Der BFH eröffnet durch ein Urteil, unter Umständen zeitlich begrenzt, die Möglichkeit zum Abzug von Kosten für ein Erststudium. Es ist Eile geboten, entsprechende Anträge beim
Finanzamt zu stellen, damit man von einer eventuell günstigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts profitieren kann.
1. Rechtliche Grundlagen: § 41 BGB und folgende
2. Einladung zur Mitgliederversammlung: Einladung aller Mitglieder zur Versammlung, damit der Verein beschlussfähig ist.
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Trotz des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG sind Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen möglich, wie z. B. gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne (= negative Kapitaleinnahmen), zurückgezahlte Erstattungszinsen nach § 233a AO, Verluste aus Lebensversicherungen, Verluste aus Wertpapierveräußerungen.