Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützen.
Pro Jahr können bis zu EUR 600,00 steuer- und sozialabgabenfrei übernommen werden, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden und die Voraussetzungen gegeben sind, die in diesem Artikel für Sie zusammengefasst werden.
Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein betriebliches Fahrrad für die dienstliche sowie private Nutzung zur Verfügung, dann ist dies ein geldwerter Vorteil.
Für die steuerliche Bewertung gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Umgangssprachlich wird oft vom „Kleingewerbe“ gesprochen, im deutschen Recht existiert dieses Wort allerdings gar nicht.
Die Verwendung der Bezeichnung „Kleingewerbe“ ist wohl darauf zurück zu führen, dass viele Existenzgründer und Kleinunternehmer selbst von sich als Kleingewerbe sprechen. Im Umsatzsteuerrecht gibt es den Begriff des „Kleinunternehmers“. Dieser sagt aus, dass man unter bestimmten Schwellenwerten bleibt und deswegen die Vereinfachungsregel „ohne Umsatzsteuer“ nutzen kann. Hier handelt es sich oft um Neugründungen oder Nebenerwerbsbetriebe.
Der Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) ist ein Steuerinstrument für kleine und mittlere Unternehmen. Um den IAB in Anspruch zu nehmen, darf der Gewinn im Jahr der Bildung max. EUR 200.000,00 je Betrieb betragen (vor Bildung des Investitionsabzugsbetrages).
Kryptowährungen sind digitale Währungen, bei denen das Zahlungsmittel nicht wie sonst üblich von einer zentralen Instanz, einer Zentralbank oder Behörde, in Umlauf gebracht wird. Vielmehr geschieht dies durch die Gemeinschaft der Nutzer selbst. Durch die Akzeptanz der Kryptowährung als Zahlungsmittel entsteht der eigentliche Wert, auch wenn es sich nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt. Die digitale Währung wird als Tauschmittel verwendet und kann elektronisch übertragen, gespeichert oder gehandelt werden. Erfasst sind hiervon auch die als Token bezeichneten digitalen Werteinheiten mit Zahlungsfunktion (Currency oder Payment Token).
In sozialen Medien wird viel über PKW-Leasing-Modelle für Ehepartner diskutiert. Doch ist es wirklich so einfach und vorteilhaft, wie oft dargestellt? Der Ehegatte erwirbt das Firmenfahrzeug selbst und vermietet diesen PKW weiter an den Unternehmer-Ehegatten (Ehegatten-Vorschaltmodell).
In der zweiten Folge „Let´s Talk about Tax or Lex“ mit Prof. Dr. Thomas Siegel geht es um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Was ist im „AÜG“ erlaubt und was nicht? Darf der/die entliehene Arbeitnehmer*in auf die Weihnachtsfeier? Wie lange dürfen Arbeitnehmer*innen „ausgeliehen“ werden? Diese Fragen und mehr werden im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hopfner geklärt.
Wir hatten die Gelegenheit mit dem selbständigen Rechtsanwalt Klaus-W. Weifenbach zu sprechen. Zu Corona-Zeiten kamen viele Menschen in Not und haben deswegen die Soforthilfen beim Staat beantragt. Wer aber nicht berechtigt war, diese zu beziehen, hat im Nachgang ein Problem. Was nun zu tun ist, wer das prüft und ob der Staat überhaupt Kenntnis erhält, wird in diesem interessanten Interview geklärt.
Die Bundesregierung hat mit dem aktuell aufgelegten Konjunkturprogramm ein weiteres Unterstützungsprogramm für Unternehmer geschaffen, die unter den Folgen der Corona Pandemie leiden – die sog. Überbrückungshilfe II.
Darf man als Modeblogger:in oder Influencer:in seine Kleidung, die man ja für seine Arbeit braucht, steuerlich abziehen? Felix
hat in diesem Video Tipps für euch, wie ihr das am besten macht, damit das Finanzamt zufrieden ist.