Für viele Beschäftigte änderte sich das Arbeitsleben mit dem ersten Lockdown im März 2020 schlagartig. Sie starteten in eine lange Periode des Homeoffice bzw. Kurzarbeit und pendelten nicht mehr täglich zu Arbeit.
Das Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch nach geltender Rechtslage dem Progressionsvorbehalt.
Aus vielen Gründen sehen sich Landwirte:innen veranlasst, ihre erzeugten Produkte selbst an den/die Endverbraucher:in zu vertreiben, also als Direktvermarkter:in aufzutreten. Ein häufiger Grund ist das Übergehen des Handels, um dessen Marge selbst zu behalten. Ein weiterer Grund ist, dass immer größer werdende Bedürfnis der Verbraucher:innen nach regionalen Produkten zu befriedigen.