Einen Auszug aus dem Jahressteuergesetz 2022 finden Sie hier. Zudem haben wir die wichtigsten steuerlichen Neuerungen zu den Themen
Umweltprämier für E-Autos
Inflationsausgleichsprämie
Corona-Schlussrechnungen
Verpflichtende Arbeitszeiterfassung
Steuererklärungsristen
Mindestlohn / Minijob / Midijob
Grundfreibetrag / Kinderfreibetrag / Kindergeld
Sandra Vohl ist in der Kanzlei für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und stellt sich hier vor.
Steuerberaterin Nicole Mergner stellt sich in diesem Portrait vor.
Hier stellt sich der Steuerfachangestellte Stefan Schimpf vor.
Das BMEL hat ein Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ aufgelegt. Mit EUR 900.000,00 werden Waldbesitzer gefördert. Damit sollen zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden.
Ziel des Programms ist, stabile, anpassungsfähige und produktive Wälder zu erhalten und zu schaffen, Sicherung und Verbesserung der Biodiversität sowie den Wald als natürlichen Kohlenstoffspeicher Wald zu erhalten.
Welche Kriterien für die Förderung erfüllt sein müssen und wie diese beantrag wird, lesen Sie hier.
Steuerfachwirt Sebastian erzählt, wann und wie er in die Steuerkanzlei gekommen ist. Welche Aufgaben hat er und was macht die Steuerkanzlei als Arbeitsplatz so besonders?
Das Video ist im Rahmen unseres Imagefilmes entstanden und wurde von der Produktionsfirma EVO7 GmbH erstellt.
Dies und weitere wichtige steuerliche Neuerungen für November 2022 sind in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Wer ist Ramona und warum arbeitet sie gerne in der Steuerkanzlei Dr. Siegel? Was macht die Kanzlei aus? Das verrät sie in diesem Video.
Für was steht die Kanzlei? Wie arbeitet es sich in der Steuerkanzlei Dr. Siegel? Und was hat die Kanzlei mit Wald zu tun? Das sehen Sie in unserem aktuellen Imagefilm. Produziert wurde der Film von der Film- und Fernsehproduktionsfirma EVO 7 GmbH in München.
Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist möglich.
Dabei besteht kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Einreichung. Sollte die Schlussabrechnung und/ oder die Endabrechnung nach einer bewilligten Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe nicht eingereicht werden, wird die Bewilligungsstelle die ausgezahlte Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe zurückfordern