Wie Künstler, Musiker und Sportler steuerlich zu behandeln sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Kurz vor Weihnachten ist es meistens üblich, dass Unternehmen bzw. Unternehmer, sprich GmbH´s, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Selbstständige oder Privatpersonen, gerne spenden. Aber wie wirkt sich das eigentlich auf die Einkommensteuer aus?
Je nach Rechtsform werden die Spenden vom Finanzamt unterschiedlich behandelt.
Die Finanzverwaltung gewährt für bestimmte Berufsgruppen eine sogenannte Betriebsausgabenpauschale. So wird in H 18.2 EStH bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit nicht beanstandet, wenn die Betriebsausgaben entsprechend pauschaliert werden. Mehr dazu lesen Sie im Infobrief.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist laut Definition eine Vorauszahlung der Steuer. Der Staat möchte damit verhindern, dass Firmen die jährliche Steuer auf einmal zahlen müssen. Dieses Vorgehen bedeutet zwar Aufwand, kommt aber den Firmen zugute, da man die Umsatzsteuerzahllast somit über das ganze Jahr verteilen kann. Gleichzeitig werden etwaige Zahlungsschwierigkeiten am Anfang des folgenden Jahres vermieden.
Wichtig für alle Unternehmer ist die korrekte Ausstellung der Rechnungen. Fehlen hier Pflichtangaben, drohen Geldbußen. Damit Sie nichts vergessen, haben wir hier die Pflichtangaben sowie Sonderfälle aufgeführt.
Durch den Erwerb eigener Anteile kann ein Gesellschafter ausscheiden, ohne dass ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden muss oder die verbleibenden Gesellschafter die Anteile erwerben müssen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die verbleibenden Gesellschafter nicht die nötigen liquiden Mittel zum Ankauf der Anteile verfügen.
Bereits in den vergangenen Jahren gab es eine Vielzahl von Änderungen und neuen Vorschriften für elektronische Kassensysteme. Nun treten für das kommende Jahr weitere Verschärfungen in Kraft.
Urteil des Bundesfinanzhofes: Keine Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb
Rückwirkend zum 01.01.2017 hat sich durch das Bürokratieentlastungsgesetz vom 12.05.2017 der Höchstbetrag für Kleinbetragsrechnungen auf EUR 250,00 (vorher EUR 150,00) erhöht.
Der Verspätungszuschlag i.S.v. § 152 Abgabenordnung (AO) ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. § 3 Abs. 4 AO. Er soll den ordnungsgemäßen Gang des Besteuerungsverfahrens durch den rechtzeitigen Eingang der Steuererklärungen und damit verbunden, die rechtzeitige Festsetzung und Zahlung der Steuern sicherstellen. Der Verspätungszuschlag hat eine Doppelfunktion. Einerseits dient er als Sanktion einer Pflichtverletzung, andererseits dient er einer auf die Zukunft gerichteten Prävention. Die Doppelfunktion kann bei der Bemessung dieses Druckmittels in unterschiedlichem Maße von Bedeutung sein.