Als umsatzsteuerlicher Unternehmer ist man grundsätzlich zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 7.500,00, ist der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als EUR 1.000,00, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. In diesem Fall wird nur eine Jahreserklärung abgegeben.
Beiträge zur Sozialversicherung müssen abgeführt werden.
Immer mehr Rentner üben einen Minijob aus. Sozialversicherungsrechtlich sind sie unter den gleichen Gesichtspunkten zu beurteilen wie andere Minijobber auch. Dennoch sind bei Rentnern einige Besonderheiten zu beachten.
Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom abzunehmen und zu übertragen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind jedoch einige Dinge zu beachten.
Die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wollen ihre Arbeitsleistung oft nicht voll honoriert haben, insbesondere wenn sie die GmbH erst gegründet haben. Doch ist ein Minijob zulässig?
Seit 01.01.2018 können Anschaffungen von Büromöbeln oder Werkzeugen, die maximal EUR 800,00 kosten, sofort abgeschrieben werden.
Tagtäglich kommt es vor, dass Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) verkauft werden. Regelmäßig will der Erwerber das erworbene Unternehmen fortführen. Im Rahmen dieser Unternehmenserwerbe stellt sich sowohl auf der Seite des Verkäufers als auch auf der Seite des Käufers die Frage, ob ein sogenannter Share-Deal oder ein sogenannter Asset-Deal vereinbart wird.
Laut Rn. 151 ff. der GoBD1 müssen buchführungs- bzw. aufzeichnungspflichtige Steuerpflichtige eine Verfahrensdokumentation erstellen, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.
Scheiden Wirtschaftsgüter durch Veräußerung oder Tausch aus dem Betriebsvermögen aus, werden durch die Tatsache, dass der Buchwert meist unter dem Verkaufspreis liegt, stille Reserven aufgedeckt. Diese stellen grundsätzlich steuerpflichtigen Gewinn
dar.
Immer mehr Kunden nutzen häufig die Möglichkeit, ihre Zahlungen bargeldlos mit EC-Karte zu begleichen. Insgesamt nimmt der unbare Zahlungsverkehr erheblich zu. Bei der Erfassung in der Kassenbuchführung sind unbare Zahlungsmethoden mit großem Aufwand verbunden. Oftmals haben die Unternehmer zum einen die Bargeschäfte und die unbaren Geschäfte zu trennen sowie auch die unterschiedlichen Steuersätze der einzelnen Umsätze zu berücksichtigten.
Erwirbt ein Unternehmen einen Gegenstand, so sind folgende Fälle bezüglich der Zuordnung zu unterscheiden
1. unternehmerische Nutzung = 100 % → zwingend UV*
2. unternehmerische Nutzung ≥ 10 % und < 100 % → Wahlrecht