Vereine sind gut beraten, wenn sie sich von jedem einzelnen Übungsleiter bestätigen lassen, dass die Einkünfte als Übungsleiter (Übungsleiterpauschale und evtl. den Betrag, der darüber hinaus geht) eigenverantwortlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.
Diese Einnahmen werden als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ in der Anlage „S“ eingetragen, die lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiter-Pauschale in Höhe von EUR 3.000,00 wird berücksichtigt. Damit wird sowohl die Pauschale als auch der darüberhinausgehende Betrag korrekt angegeben.
Kurz vor Weihnachten ist es meistens üblich, dass Unternehmen bzw. Unternehmer, sprich GmbH´s, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Selbstständige oder Privatpersonen, gerne spenden. Aber wie wirkt sich das eigentlich auf die Einkommensteuer aus?
Je nach Rechtsform werden die Spenden vom Finanzamt unterschiedlich behandelt.
In den letzten Jahren war das Wetter immer wieder von Extremereignissen geprägt, die dem Wald zugesetzt haben. Durch Sturm, Dürre, Käferbefall, etc., sind große zusätzliche Mengen an Holz auf den Markt gekommen, die zu Verwerfungen auf dem Holzmarkt geführt haben.
Auch Waldbesitzer können jetzt eine Corona-Förderung beantragen. Details dazu erklärt Thomas kompakt im Video.
Aktuell sein Erspartes zu investieren, ist eine Herausforderung. Immobilien sind gerade in den Ballungsräumen sehr teuer geworden, Finanzprodukte bringen kaum noch Rendite und in Aktien mag sich nicht jeder wagen.
Eine Alternative dazu stellt für manche der Kauf von Edelmetallen, also vor allem Gold, Silber, Platin, Palladium und Rhodium dar. Dass beim Kauf und Verkauf stets auch an das Finanzamt
gedacht werden muss, versteht sich von selbst. Zwei Steuerarten sind dabei im Wesentlichen zu beachten:
Das Jahressteuergesetz 2020, das am 16.12.2020 vom Bundestag beschlossen und dem der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat, enthält auch Gesetzesänderungen, die Vereine betreffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammengestellt
Was sind Kalamitätsschäden?
Kalamitätsschäden sind Holznutzungen infolge von höherer Gewalt. Dies sind Holzverkäufe, die infolge von Schäden durch bspw. Eis-, Schnee-, Windbruch, Käferfraß oder ein anderes Naturereignis veranlasst werden. Schäden, die in der Forstwirtschaft regelmäßig entstehen, gehören nicht zu den Kalamitätsschäden. Für Kalamitätsschäden ist unter bestimmten Voraussetzungen der ermäßigte Steuersatz nach § 34b EStG anwendbar.
„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse.“ (R 15.5. (1) S.1 EStR)
1. Rechtliche Grundlagen: § 41 BGB und folgende
2. Einladung zur Mitgliederversammlung: Einladung aller Mitglieder zur Versammlung, damit der Verein beschlussfähig ist.
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1. Rechtliche Grundlagen: Allgemeine Vorschriften: § 21 bis § 54 BGB, § 51 ff AO und das KStG Eingetragene Vereine: § 55 bis § 79 BGB
2. Einladung zur Gründungsversammlung: Durch die gesetzlichen Erfordernisse bei der Eintragung des Vereines in das Vereinsregister, müssen an der Gründungsversammlung mindestens 7 Personen teilnehmen.
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