Vereine sind gut beraten, wenn sie sich von jedem einzelnen Übungsleiter bestätigen lassen, dass die Einkünfte als Übungsleiter (Übungsleiterpauschale und evtl. den Betrag, der darüber hinaus geht) eigenverantwortlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.
Diese Einnahmen werden als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ in der Anlage „S“ eingetragen, die lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiter-Pauschale in Höhe von EUR 3.000,00 wird berücksichtigt. Damit wird sowohl die Pauschale als auch der darüberhinausgehende Betrag korrekt angegeben.
Wie Künstler, Musiker und Sportler steuerlich zu behandeln sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Kurz vor Weihnachten ist es meistens üblich, dass Unternehmen bzw. Unternehmer, sprich GmbH´s, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Selbstständige oder Privatpersonen, gerne spenden. Aber wie wirkt sich das eigentlich auf die Einkommensteuer aus?
Je nach Rechtsform werden die Spenden vom Finanzamt unterschiedlich behandelt.
Die Mehrwertsteuersenkung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt nicht wie bei anderen Umsätzen bis zum 31.12.2020, sondern bis zum 30.06.2021. Die MwSt wird für ein Jahr, also vom 01.07.2020 – 30.06.2021, grundsätzlich von 19 % auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt.
Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Lieferungen i. S. d. § 25b (2) UStG oder / und im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführen, bei denen der Leistungsempfänger im anderen Mitgliedstaat die Steuer schuldet, haben so genannte Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern abzugeben. Somit soll die zutreffende Besteuerung bei diesen grenzüberschreitenden Sachverhalten sichergestellt werden. Die Meldung ist grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Bei einem häuslichen Arbeitszimmer handelt es sich um einen Raum, der in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und der ausschließlich oder überwiegend der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dient.
Einige Lohnersatzleistungen sind steuerfrei. Dennoch kann es sein, dass sich aufgrund des Progressionsvorbehalts eine höhere Steuer errechnet. Ziel ist die leistungsgerechte Besteuerung und somit die Gleichstellung der steuerlichen Leistungsfähigkeit über einen erhöhten Steuersatz.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) unterscheidet vier Job-Arten:
1. Minijobs, bis EUR 450,00 pro Monat, bei denen der Arbeitgeber den Beitrag für den Fiskus übernimmt.
2. Arbeiten, bei denen der Monatslohn höher liegt, aber maximal das steuerfreie Existenzminimum von EUR 8.652,00 pro Jahr erreicht.
3. Ferienjobs, bei denen zwar pro Monat mehr als das steuerfreie Existenzminimum gezahlt wird, der Student im Jahr aber nicht darüber kommt.
4. Tätigkeiten, bei denen das Existenzminimum aufs Jahr gerechnet überschritten wird.
Der Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern wird nach Steuerklassen vorgenommen. Die Lohnsteuer ist auf die Jahreseinkommensteuer anzurechnen. Die untenstehenden Angaben wurden unter dem Aspekt gemacht, dass nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erwirtschaftet werden.