Für unsere Mandantinnen und Mandanten gibt es jetzt die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches der Steuerunterlagen. Dazu empfehlen wir die von der DATEV eG zur Verfügung gestellte Plattform „Meine Steuern“.
„Meine Steuern“ ermöglicht der Mandantschaft – nach Freischaltung eines Zugangs durch unsere Kanzlei – das revisionssichere Hochladen und Kategorisieren der Steuerunterlagen. Bereits unterjährig können Belege jederzeit auf die Plattformen hochgeladen werden. Die Belege sind revisionssicher und jederzeit verfügbar bei der DATEV eG gespeichert.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022: Anhebung um EUR 200,00
Bisher wurden beim Lohnsteuerabzug bzw. in der Steuererklärung automatisch Werbungskosten in Höhe von EUR 1.000,00 pro Jahr berücksichtigt, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen wurden.
Vom 1. Juni bis 31. August gibt es bundesweit voraussichtlich das 9-Euro-Ticket, das im Rahmen des Energie-Entlastungspaketes beschlossen wurde. Das Finanzierungspaket dazu wurde noch nicht verabschiedet, das soll Ende der Kalenderwoche 20 passieren.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es können pro Kind Kosten bis zu EUR 6.000,00 angesetzt und folglich bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr abgezogen werden.
Um seine Gesundheit zu erhalten bzw. wieder herzustellen, fallen oft hohe Kosten für Medikamente, Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen usw. an, die man selber zu tragen hat. Private Ausgaben bleiben zwar normalerweise steuerlich unberücksichtigt, allerdings können besondere Situationen zu außergewöhnlichen Belastungen führen, die man doch in der Steuererklärung angeben darf.
Erwirbt ein Unternehmen einen Gegenstand, so sind folgende Fälle bezüglich der Zuordnung zu unterscheiden
1. unternehmerische Nutzung = 100 % → zwingend UV*
2. unternehmerische Nutzung ≥ 10 % und < 100 % → Wahlrecht
Eine steuerliche Anerkennung von Umzugskosten ist möglich, wenn man aus beruflichen Gründen umgezogen ist. Die Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener und abgetrennter Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient.
Würde es die Regelungen des § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG nicht geben, würde der Unternehmer private Entnahmen oder private Verwendung von Gegenständen des Unternehmens verwenden / entnehmen können, ohne mit der Umsatzsteuer belastet zu werden. Der Unternehmer hat die Vorsteuer aus dem Kauf gezogen und wäre somit nicht, wie alle anderen Endverbraucher, mit der Umsatzsteuer
belastet.