Für unsere Mandantinnen und Mandanten gibt es jetzt die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches der Steuerunterlagen. Dazu empfehlen wir die von der DATEV eG zur Verfügung gestellte Plattform „Meine Steuern“.
„Meine Steuern“ ermöglicht der Mandantschaft – nach Freischaltung eines Zugangs durch unsere Kanzlei – das revisionssichere Hochladen und Kategorisieren der Steuerunterlagen. Bereits unterjährig können Belege jederzeit auf die Plattformen hochgeladen werden. Die Belege sind revisionssicher und jederzeit verfügbar bei der DATEV eG gespeichert.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022: Anhebung um EUR 200,00
Bisher wurden beim Lohnsteuerabzug bzw. in der Steuererklärung automatisch Werbungskosten in Höhe von EUR 1.000,00 pro Jahr berücksichtigt, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen wurden.
Vom 1. Juni bis 31. August gibt es bundesweit voraussichtlich das 9-Euro-Ticket, das im Rahmen des Energie-Entlastungspaketes beschlossen wurde. Das Finanzierungspaket dazu wurde noch nicht verabschiedet, das soll Ende der Kalenderwoche 20 passieren.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es können pro Kind Kosten bis zu EUR 6.000,00 angesetzt und folglich bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr abgezogen werden.
Die Bundesregierung hat mit dem aktuell aufgelegten Konjunkturprogramm ein weiteres Unterstützungsprogramm für Unternehmer geschaffen, die unter den Folgen der Corona Pandemie leiden – die sog. Überbrückungshilfe II.
§ 19 UStG regelte bis einschließlich dem Veranlagungsjahr 2019 folgendes:
Unternehmer, welche die Umsatzgrenze in Höhe von EUR 17.500,00 nicht überschritten haben, und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht überschreiten, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wer „Kleinunternehmer“ ist, kann insoweit davon profitieren, dass keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen und keine laufende Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss.
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz wird ab dem 01.01.2020 auf EUR 22.000,00 erhöht (bisher EUR 17.500,00).
Durch den Erwerb eigener Anteile kann ein Gesellschafter ausscheiden, ohne dass ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden muss oder die verbleibenden Gesellschafter die Anteile erwerben müssen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die verbleibenden Gesellschafter nicht die nötigen liquiden Mittel zum Ankauf der Anteile verfügen.
Bereits in den vergangenen Jahren gab es eine Vielzahl von Änderungen und neuen Vorschriften für elektronische Kassensysteme. Nun treten für das kommende Jahr weitere Verschärfungen in Kraft.