Für viele Beschäftigte änderte sich das Arbeitsleben mit dem ersten Lockdown im März 2020 schlagartig. Sie starteten in eine lange Periode des Homeoffice bzw. Kurzarbeit und pendelten nicht mehr täglich zu Arbeit.
In der steuerlichen Praxis spielt es eine große Rolle, ob eine Leistung an eine/n Abnehmer:in eine Hauptleistung oder eine Nebenleistung ist. Dies ist unter anderem für den Ort der Leistung, für den Zeitpunkt der Leistung, aber auch für die Anwendung des Steuersatzes wichtig. Grundsätzlich sind alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gesondert zu beurteilen und nicht in mehrere Vorgänge aufzuspalten, auch wenn sich der/die Abnehmer:in damit einverstanden erklärt.
Das Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch nach geltender Rechtslage dem Progressionsvorbehalt.
Aktuell sein Erspartes zu investieren, ist eine Herausforderung. Immobilien sind gerade in den Ballungsräumen sehr teuer geworden, Finanzprodukte bringen kaum noch Rendite und in Aktien mag sich nicht jeder wagen.
Eine Alternative dazu stellt für manche der Kauf von Edelmetallen, also vor allem Gold, Silber, Platin, Palladium und Rhodium dar. Dass beim Kauf und Verkauf stets auch an das Finanzamt
gedacht werden muss, versteht sich von selbst. Zwei Steuerarten sind dabei im Wesentlichen zu beachten: