Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist möglich.
Dabei besteht kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Einreichung. Sollte die Schlussabrechnung und/ oder die Endabrechnung nach einer bewilligten Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe nicht eingereicht werden, wird die Bewilligungsstelle die ausgezahlte Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe zurückfordern
Das Erbrecht welchen Landes gilt im Todesfall?
Der gebürtige deutsche Staatsbürger Franz Ose (Name geändert) hat seine letzten Jahre in einem großen Landhaus in der französischen Champagne verbracht, das er zu Rentenbeginn eigens für diesen Zweck erworben hatte. Bei vielen guten Flaschen Champagner verbrachte er einen angenehmen und ruhigen Lebensabend. Was nach seinem Ableben auf seine Erben zukommt, ist hingegen alles andere als angenehm und ruhig.
Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht in das Steuerrecht, speziell hier in das Erbschaftsteuerrecht, eingegriffen. Diesem vorangegangen ist der Vorlagebeschluss des
BFH zur unzulässigen Privilegierung des Betriebsvermögens im Rahmen der Besteuerung bei Erbfällen und Schenkungen.