Im Jahr 2018 wurde eine gesetzliche Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Ziel ist die Weitergabe der aufgrund der Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen.
Erhält der/die Arbeitnehmer:in (AN) von seinem/-r Arbeitgeber:in (AG) einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der geldwerte Vorteil (= Sach / Leistung die der AN zusätzlich zum Arbeitslohn vom AG erhält) beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn zur versteuern. Dies erfolgt über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Aktuell sein Erspartes zu investieren, ist eine Herausforderung. Immobilien sind gerade in den Ballungsräumen sehr teuer geworden, Finanzprodukte bringen kaum noch Rendite und in Aktien mag sich nicht jeder wagen.
Eine Alternative dazu stellt für manche der Kauf von Edelmetallen, also vor allem Gold, Silber, Platin, Palladium und Rhodium dar. Dass beim Kauf und Verkauf stets auch an das Finanzamt
gedacht werden muss, versteht sich von selbst. Zwei Steuerarten sind dabei im Wesentlichen zu beachten:
Im Folgenden werden die steuerfreien bzw. nicht lohnsteuerbaren Zuwendungen an den Arbeitnehmer vorgestellt. Für ein besseres Verständnis werden Beispiele genannt.
Jugendliche, d. h. junge Menschen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen – solange sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen – im Kalenderjahr einer Beschäftigung in den Schulferien für höchstens vier Wochen nachgehen. Das sind mit Blick auf die 5-Tage-Woche höchstens 20 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wie diese 20 Tage auf die amtlich festgelegten Ferien verteilt werden, ist nicht vorgeschrieben, so dass mehrere kürzere Ferienjobs oder ein langer Ferienjob in den Sommerferien denkbar sind.
Voraussetzungen:
– Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Dienstjubiläum oder Verabschiedung eines Arbeitnehmers
– betriebliche Veranstaltung, d. h. Betriebsangehörige nehmen teil
– keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG (wird im Folgenden erläutert)
Alle Jahre wieder ist das Thema „Geschenke“ spätestens an Weihnachten in aller Munde. Wie wirken sich die Geschenke an meine Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde aus? Sind die Geschenke Betriebsausgaben? Im Folgenden werden wir Ihnen diese Fragen beantworten:
In den anstehenden Semesterferien werden wieder viele Studierende im Rahmen von Studentenjobs arbeiten. Hierbei gibt es sozialversicherungsrechtlich Einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst. Die steuerlich relevanten Punkte bei Studentenjobs wird der Autor in einem separaten Beitrag behandeln.
Falls Ihnen die Zeit für Haushaltsarbeiten fehlt oder Sie Hilfe beim Einkaufen o. Ä. brauchen, kann es sich steuerlich lohnen, einen Minijobber im Privathaushalt anzustellen.