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Steuerkanzlei Dr. Siegel

Die Steuerkanzlei Dr. Siegel ist Ihre erfahrene und digital ausgerichtete Steuerberatung im Raum München / Zorneding.

Seit über 50 Jahren begleiten wir Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen mit individuellen, praxisorientierten und rechtssicheren Lösungen – persönlich, zuverlässig und auf Augenhöhe.

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Unsere Leistungen für Sie

Unser Ziel ist eine individuelle und bedarfsgerechte Steuerberatung, die sich an den persönlichen und unternehmerischen Anforderungen unserer Mandantschaft orientiert. Durch persönliche Betreuung, kontinuierliche Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen wir die Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft.

Karriere

Komm zu uns ins Team!

Wir freuen uns über Verstärkung für unsere ca. 30 Talente, die bereits unsere Mandantinnen und Mandanten betreuen. Unser Ziel ist es, die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden und sie langfristig in ihrer individuellen beruflichen Entwicklung zu begleiten.

Aktuelles aus dem Steuerrecht

23 Juli 2026

Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG

Gewerbliche Einkünfte natürlicher Personen können sowohl mit Einkommensteuer als auch mit Gewerbesteuer belastet sein. Da die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist, ermöglicht § 35 EStG eine pauschale Anrechnung auf die tarifliche Einkommensteuer. Hiermit sollen steuerliche Nachteile gegenüber Freiberuflern, Land- und Forstwirten oder auch Kapitalgesellschaften ausgeglichen werden. Die Entlastung erfolgt jedoch nur innerhalb mehrerer gesetzlichen Höchstgrenzen und gleicht die Gewerbesteuer deshalb nicht in jedem Fall vollständig aus.

03 Juni 2026

Monatsinformation Juni 2026

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Hat ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorliegen, ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Lieferung trotzdem als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.

28 Mai 2026

Warum Unternehmer ihr bestehendes Amazon-Konto auf Amazon Business umstellen sollten, Teil 3: Gefahren und Konsequenzen

Ein Amazon-Business-Konto ist für Unternehmen besonders dann sinnvoll, wenn regelmäßig Waren über Amazon bestellt werden und dabei Lieferanten aus dem EU-Ausland oder aus Drittländern beteiligt sind. Ein Business-Konto darf nicht beliebig für alle Bestellungen verwendet werden. Steuerlich problematisch wird es sowohl dann, wenn private Käufe über ein Firmen-Businesskonto abgewickelt werden, als auch dann, wenn betriebliche Käufe über ein privates Amazon-Konto erfolgen.

Instagram - Einblicke in den Kanzleialltag