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Steuerkanzlei Dr. Siegel

Die Steuerkanzlei Dr. Siegel ist Ihre erfahrene und digital ausgerichtete Steuerberatung im Raum München / Zorneding.

Seit über 50 Jahren begleiten wir Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen mit individuellen, praxisorientierten und rechtssicheren Lösungen – persönlich, zuverlässig und auf Augenhöhe.

Infobriefe zu den unterschiedlichsten Themen aus der Steuerwelt
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Unsere Leistungen für Sie

Unser Ziel ist eine individuelle und bedarfsgerechte Steuerberatung, die sich an den persönlichen und unternehmerischen Anforderungen unserer Mandantschaft orientiert. Durch persönliche Betreuung, kontinuierliche Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen wir die Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft.

Karriere

Komm zu uns ins Team!

Wir freuen uns über Verstärkung für unsere ca. 30 Talente, die bereits unsere Mandantinnen und Mandanten betreuen. Unser Ziel ist es, die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden und sie langfristig in ihrer individuellen beruflichen Entwicklung zu begleiten.

Aktuelles aus dem Steuerrecht

22 Okt. 2026

E-Rechnungen - jetzt besteht Handlungsbedarf

Die nächste Stufe der verpflichtenden E-Rechnung steht unmittelbar bevor. Unternehmen sollten ihre Rechnungsprozesse daher spätestens jetzt überprüfen und technisch vorbereiten.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ein einfaches PDF gilt dabei nicht als E-Rechnung. Anerkannte Formate sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD mit strukturierten Rechnungsdaten.

22 Okt. 2026

Digitale Entgeltunterlagen werden ab 01.01.2027 verpflichtend

Zum 01.01.2027 endet die bisher bestehende Möglichkeit, sich von der Verpflichtung zur elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen befreien zu lassen. Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße sind damit verpflichtet, die nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften relevanten Entgeltunterlagen elektronisch zu führen und für Prüfungen der Sozialversicherung entsprechend vorzuhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere § 8 Abs. 2 und 3 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Hierzu gehören – je nach Beschäftigungsverhältnis – beispielsweise bestimmte Nachweise und Erklärungen zur Sozialversicherung, Unterlagen zur Versicherungsfreiheit bzw. -pflicht, Nachweise zu Beschäftigungen sowie weitere für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erforderliche Dokumente.

07 Okt. 2026

Vermietung nahe Angehörige

Eine Vermietung an Kinder, Eltern oder andere nahestehende Personen kann steuerlich ebenso anerkannt werden wie eine Vermietung an fremde Dritte. Entscheidend sind zwei getrennte Prüfungen: Ist das Mietverhältnis ernsthaft vereinbart und wie unter Fremden tatsächlich durchgeführt? Und erreicht die vereinbarte Miete die gesetzlichen Schwellen im Verhältnis zur ortsüblichen Marktmiete? Werden diese Anforderungen verfehlt, kann der Werbungskostenabzug teilweise oder vollständig entfallen.

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