Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Steuerkanzlei Dr. Siegel

Sie möchten sich über Neuigkeiten aus der Steuerwelt informieren?

Infobriefe zu den unterschiedlichsten Themen aus der Steuerwelt
Checklisten und Formulare zum Download

Du suchst eine neuen Job in einem sympathischen Team?

Wir haben offene Stellen und freuen uns sehr, wenn du Kontakt mit uns aufnimmst.
Über deinen neuen Arbeitsplatz kannst du dich hier informieren.

Lernen Sie unsere Kanzlei kennen

Unsere Leistungen für Sie

Unser Ziel ist es, unseren Mandantinnen und Mandanten individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen anzubieten und durch persönliche Betreuung und intensive Kommunikation eine optimale und langfristige Partnerschaft zu erzielen.

Karriere

Komm zu uns ins Team!

Wir freuen uns über Verstärkung für unsere ca. 30 Talente, die bereits unsere Mandantinnen und Mandanten betreuen. Unser Ziel ist es, die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden und diese auf ihrem individuellen Weg zu begleiten.

Aktuelles und Fachinformationen

24 Sep. 2025

Monatsinformation Oktober 2025

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
In einem weiteren Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Umzug, der allein dazu dient, aufgrund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, nicht beruflich veranlasst ist.

24 Sep. 2025

Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen kommunaler Mandatsträger

Kommunale Mandatsträger – wie Stadträte, Bürgermeister oder Kreistagsmitglieder – erhalten regelmäßig Aufwandsentschädigungen. Diese Zahlungen sollen den mit dem Amt verbundenen Aufwand abgelten. Steuerlich ist zu unterscheiden, ob es sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG oder um solche aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG handelt.

05 Sep. 2025

Monatsinformation September 2025

Mit der Bundesligasaison beginnt auch der Kampf um Eintrittskarten für beliebte Spiele. Werden diese oder ähnliche Eintrittskarten teuer weiterverkauft, stellt sich die Frage, wie das Finanzamt zu den Gewinnen des Verkaufs steht.
Auch Gewinne aus dem OnlinePokerspiel in der Variante „Pot Limit Omaha“ können unter besonderen Voraussetzungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. So entschied der Bundesfinanzhof.
Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs hat Auswirkungen auf die Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen. Es ging um die Frage, ob eine Betriebsveranstaltung für alle Mitarbeiter der gesamten Organisationseinheit offenstehen muss, um eine ermäßigte Pauschalversteuerung mit 25 Prozent zu ermöglichen.

Instagram